Im Dezember wurde am Regionalgericht Oberland ein Mann verurteilt, der im Sommer 2017 ein damals zwölfjähriges Mädchen in Wattenwil von ihrem Fahrrad gezerrt, ihr in den Bauch geschlagen und sie in ein Maisfeld gezerrt hat. Dank einer herannahender Zeugin sei ist es nicht noch schlimmer ausgegangen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der Mann musste sich vor Gericht wegen versuchter sexueller Nötigung und versuchter sexueller Handlung mit Kindern verantworten. Erstinstanzlich wurde er dann wegen versuchter sexueller Nötigung und versuchter sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Das Regionalgericht Oberland wies ihm eine Strafe von 30 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe zu. Eine stationäre therapeutische Massnahme wurde angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Im Dezember wurde der Fall am Obergericht Bern verhandelt. Das Obergericht bestätigte am 24.12.2019 das erstinstanzliche Urteil weitgehend. Es erklärte den Mann der versuchten sexuellen Nötigung, der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie mit Gewaltdarstellungen, mehrfach begangen und des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig.